Wichtiges zur Schutzgebühr
Durch die Schutzgebühr wird ein Teil des Geldes eingenommen, das benötigt wird um die Tiere mit allem was sie brauchen zu versorgen Futter, Tierarzt usw.
Die Schutzgebühr beträgt für:
Tierheimkatze (Babykatze) vom Tierschutzverein f. d. Kreis Heinsberg 35 EUR + 40 EUR Kastrationskaution pro Tier (siehe hierzu Kastrationskaution im Menü)
Tierheimkatze (Ausgewachsene Katzen) vom Tierschutzverein f. d. Kreis Heinsberg - 70 EUR pro Tier
Private Pflegekatzen - klein: 35 EUR
groß: 70 EUR
Die Schutzgebühr dient nur zum Wohle des Tieres und deckt noch nicht einmal 2 Wochen der Pflege und Futterkosten ab. Tierarztkosten oder andere Kosten die notwendig waren, gehen nicht zu Ihren Lasten.
Sie zahlen einmalig die Schutzgebühr von 35 EUR/70EUR plus die Kastrationskaution (bei nicht kastrierten Tieren). Nach erbrachtem Kastrationsnachweis erstattet der Tierschutzverein Ihnen die Kastrationskaution
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